Berlin: (hib/HAU) Nach Aussage der Bundesregierung werden Euro 6-Fahrzeuge generell von Fahrverboten ausgenommen. Das geht aus der Antwort (19/5640) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/4995) hervor. Für Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6 werde die Kenntnis der Schadstoffklasse beziehungsweise deren Nachweis über den vorhandenen Eintrag der Emissionsklasse in den Fahrzeugpapieren reichen, um nach dem „Konzept für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität in unseren Städten“ von Verkehrsbeschränkungen ausgenommen zu bleiben, heißt es in der Antwort.
Ein Nachweis-Verfahren für Fahrzeuge der Klassen Euro 4 und 5, dass sie einen Stickoxidausstoß von weniger als dem festgelegten Grenzwert von 270 mg/km aufweisen, auch wenn sie nicht nachgerüstet wurden, befinde sich derzeit in der Abstimmung, schreibt die Regierung.
In der Antwort heißt es weiter, das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) habe noch keine Allgemeinen Betriebserlaubnisse (ABE) für ein Hardware-Stickoxid-Minderungssystem erteilt. Dem KBA lägen derzeit vier Anträge von zwei Herstellern vor (Stand 24. Oktober 2018). Zu keinem der Anträge lägen jedoch die entscheidungsrelevanten Dokumente bisher vollständig vor. Wenn dies der Fall sei, „entscheidet das KBA zügig“, schreibt die Regierung.
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